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Steuerstrafrecht

Sicher nacherklären

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen steuerstrafrechtlichen Fragen.

Unsere Erfahrung sowohl im Steuerstrafrecht als auch unsere Expertise im Steuerrecht ermöglichen es uns, optimale Resultate für unsere Mandanten zu erzielen. Sie haben geerbt und erfahren von unversteuerten Erträgen? Oder Sie haben selbst Erträge verschwiegen? In diesen Situationen ist es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen.

Wir beraten Sie unvoreingenommen, gehen mit Ihnen alle Möglichkeiten und Schritte durch, helfen Ihnen bei der  Beschaffung der fehlenden Unterlagen und bereiten die Selbstanzeige mit allen erforderlichen Erklärungen vor. Absolute Diskretion ist für uns selbstverständlich.

Wir achten dabei auf eine sorgfältige, umfassende und dennoch zügige Durchführung aller steuerrechtlichen und strafrechtlichen Belange. Wir sprechen mit Ihnen ausführlich die Ergebnisse durch, weisen Sie auf Risiken hin und beraten Sie in den Handlungsalternativen.

Unsere Leistungen im Überblick:

1. Rechtliche Beratung

  • Möglichkeiten der Strafbefreiung
  • Selbstanzeigeberatung
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Begleitung bei Durchsuchung der Steuerfahndung
  • Rechtsbehelfe gegen Durchsuchung und Beschlagnahmung

2. Steuerberatung

  • Steuerberechnungen
  • Erstellung der Steuererklärungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Beratung im internationalen Steuerrecht
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen

3. Weitere Leistungen

  • Anforderung von Unterlagen
  • Betriebswirtschaftliche Analyse
  • Vermögensplanung
  • Testamentsgestaltung
  • Eheverträge
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