Achtung: Steuerfalle bei Geschenken
Bei teuren Geschenken ist möglicherweise Schenkungssteuer fällig
Schenker und Beschenkte sind verpflichtet, teure Geschenke dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung anzuzeigen. Insbesondere wenn bei Unverheirateten oder nicht verwandten Dritten der Wert der Geschenke binnen zehn Jahren über 20.000 Euro beträgt, wird in der Regel Schenkungsteuer fällig.
Um eine Schenkung zu melden, genügt ein formloses Schreiben mit der Steuernummer und Steuer-ID von den Beteiligten, dem Geschenk und dessen Wert. Ebenso mitgeteilt werden sollte, der Wert und Umfang früherer Schenkungen. Wer teure Schenkungen verschweigt, riskiert eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Entscheidend sind die Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Anlass. Je nach Einkommensverhältnissen gilt etwas Anderes als üblich.
Zuwendungen, die sowohl vom bestimmten Anlass und ihrem Wert in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreitet sind, sind als üblich anzusehen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Schenkung gelegentlich ist.
Stuft das Finanzamt das Geschenk nicht als Gelegenheitsgeschenk, sondern als schenkungsteuerpflichtig ein, wird zur Schenkungsteuererklärung aufgefordert.
Welche Freibeträge gelten
Ob Schenkungsteuer fällig wird, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Der Freibetrag, der alle Schenkungen und Erbschaften durch eine Person innerhalb von zehn Jahren abdeckt, beträgt 500.000 Euro unter Verheirateten und Verlobten. Eltern können ihren Kindern je 400.000 Euro steuerfrei schenken.
Eine Grenze von 20.000 Euro gilt für unverheiratete Partner und auch für nicht verwandte Dritte. Sind die Freibeträge ausgeschöpft, zahlt der Ehepartner zwischen sieben und 30 Prozent, Paare ohne Trauschein und außenstehende Dritte zwischen 30 und 50 Prozent.
Wie erfährt das Finanzamt von Schenkungen
Bei notariell beglaubigten Schenkungen werden Finanzämter automatisch informiert. Banken melden Bareinzahlungen über 10.000 Euro. Es ist anzuraten auch bei automatischen Meldungen eine Anzeige zu machen, wenn Freibeträge überschritten sind.
Auch öffentliche Auftritte oder privates Prahlen könnte zur Steuerfalle führen, wenn einem Nichtwohlgesinnte diese Informationen weitergeben.
Bei entsprechenden Hinweisen, auch im Rahmen von Kontoabfragen, kann das Finanzamt Personen dazu auffordern, die Herkunft von Privatvermögen offenzulegen.
Dabei gilt, bei hinterzogenen Einkommensteuern oder Erbschaftsteuern endet die Festsetzungsfrist typischerweise nach zehn Jahren.
Für nähere Informationen oder einen persönlichen Termin steht Ihnen die SHP-Beratergruppe jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Know-how und schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.
Hinweis: Diese Publikation ist als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht eine ausführliche und detaillierte Beratung ersetzen.
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