Seitenbereiche

Grenzgängerbesteuerung mit Österreich während der Corona-Pandemie

/aktuelles/steuernews_mandanten/
Illustration

Aufteilung der Arbeitstage – Grundsatzregelung

Die Doppelbesteuerung von Arbeitslöhnen durch den Ansässigkeits- und den Tätigkeitsstaat wird mit Doppelbesteuerungsabkommen vermieden. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Österreich kommt hier die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt zur Anwendung. Für Grenzgänger gilt dabei die sogenannte 45-Tage-Regelung, die u. a. besagt, dass ein Arbeitnehmer höchstens an 45 Arbeitstagen nicht zu seinem Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat zurückkehren darf. Andernfalls entfällt die Grenzgängerregelung.

Homeoffice-Sonderregelungen für Grenzgänger

Zwischen Deutschland und Österreich gilt für pandemiebedingte Homeoffice-Tage eine Sonderregelung (BMF, Erlass v. 15.4.2020), die besagt, dass Arbeitstage, die ausschließlich aufgrund der Corona-Pandemie zur Nichtrückkehr führen, nicht in die 45-Tage-Frist miteinbezogen werden dürfen. Dies gilt nicht, soweit Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber für ein Arbeiten im Homeoffice bestehen.

Offenlegungspflichten

Soweit der Arbeitnehmer von der Corona-Regelung Gebrauch macht, muss dies dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt angezeigt werden. Die Tage, die nicht in die 45-Tage-Grenze miteinbezogen werden sollen, sind einerseits anhand von Aufzeichnungen des Arbeitnehmers und andererseits durch Bestätigung des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat zu dokumentieren.

Stand: 27. Oktober 2020

Bild: agcreativelab - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir bieten Steuerberatung, Rechtsberatung und Betriebsberatung an unseren Standorten in Balingen, Hechingen und Albstadt (Ebingen), im Landkreis Zollernalbkreis. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Scharf • Hafner & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.