Seitenbereiche

Mehrwertsteuerpflicht für Goldmünzen

/aktuelles/steuernews_mandanten/
Illustration

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 2.12.2019 (III C 2 - S 7246/19/10002:001) zur Umsatzsteuerfreiheit beim Münzkauf nach § 25c Umsatzsteuergesetz (UStG) Stellung genommen.

Anlagegold

Nach dem BMF-Schreiben gelten solche Münzen als mehrwertsteuerfreies Anlagegold, die einen Feingoldgehalt von mindestens 900 Tausendstel haben, nach dem Jahr 1800 geprägt worden sind und in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren. Zusätzlich müssen die Münzen üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, „der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 vom Hundert übersteigt“. Eine Liste jener Goldmünzen, die diese Kriterien erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU vom 29.10.2019 Nr. C 364, S 9 veröffentlicht (BMF v. 5.11.2019 III C1-S7068/19/10002:001).

Stand: 24. Januar 2020

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir bieten Steuerberatung, Rechtsberatung und Betriebsberatung an unseren Standorten in Balingen, Hechingen und Albstadt (Ebingen), im Landkreis Zollernalbkreis. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Scharf • Hafner & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.