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Steuerliche Behandlung von Brauerei-Zuwendungen

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Zuschüsse

Brauereien gewähren Gastronomen vielfach Zuschüsse für den Bau, den Umbau, die Einrichtung oder Modernisierung einer Gaststätte. Die Zuschussgewährung ist im Regelfall mit einer Bierabnahmeverpflichtung verbunden.

Entgelt für das Lieferrecht

Umsatzsteuerlich gesehen sind solche Zuschüsse, als Entgelte für das Bier-Lieferrecht zu werten. Der Zuschuss ist steuerbar und steuerpflichtig.

Überlassung von Wirtschaftsgütern

Stellt die Brauerei gegen eine Bierabnahmeverpflichtung diverse Wirtschaftsgüter leihweise zur Verfügung, stellt diese Leihgabe kein steuerpflichtiges Entgelt dar.

Darlehen

Gewährt eine Brauerei dem Gastronom ein Darlehen und wird die Darlehensschuld über einen Zuschlag bzw. Aufschlag auf den Bier-Abnahmepreis getilgt, zählten diese Aufschläge nicht zum Wareneinkauf. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich daraus nicht.

Stand: 27. September 2022

Bild: magann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Scharf • Hafner & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt
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