Seitenbereiche

Pauschalsätze für entnommene Speisen und Getränke

/aktuelles/steuernews_f%C3%BCr_gastronomie_hotellerie/
Illustration

Privatentnahmen

Entnimmt der Gastwirt Lebensmittel für den privaten Konsum, für die er bereits einen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat, muss er die Entnahme als Sachentnahme der Umsatzsteuer unterwerfen (§ 3 Nr. 9a Umsatzsteuergesetz/UStG). Streng genommen müsste der Gastwirt/Hotelier nun jedes Stück Obst, jedes Getränk und jedes Essen, das er für den privaten Konsum entnimmt, einzeln aufzeichnen und in der Umsatzsteuererklärung ansetzen, was in den meisten Fällen zu einem unverhältnismäßig hohen Bürokratieaufwand führen würde.

Pauschbeträge 2022

Zur Vereinfachung gibt das Bundesfinanzministerium alljährlich sogenannte Pauschbeträge für Sachentnahmen bekannt, die der Gastwirt/Hotelier anwenden kann (für 2022: BMF vom 20.1.2022, IV A 8 - S 1547/19/10001 :003). Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person ohne Umsatzsteuer und werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Für das Kalenderjahr 2022 liegen die Pauschbeträge für Gaststätten aller Art mit Abgabe von kalten und warmen Speisen bei € 3.401,00. Dieser Betrag splittet sich in 2022 wie folgt auf: € 2.646,00 für Abgaben zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (alle Speisen) und € 755,00 für Getränke (voller Umsatzsteuersatz). Für Gaststätten, die nur kalte Speisen abgeben, beträgt der Jahreswert € 2.109,00, wobei hier € 1.521,00 auf Speisen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz und € 588,00 auf Getränke entfallen (voller Umsatzsteuersatz). Die Sachentnahme-Pauschalen wirken sich gewinnerhöhend aus.

Kinder

Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen; für Kinder bis zu 2 Jahren entfällt ein Ansatz. Bei gemischten Betrieben, z. B. einer Gaststätte mit Metzgerei, gelten die jeweils höheren Pauschbeträge. Metzger, die zugleich Gastwirte sind, setzen die Pauschbeträge für Gastwirte an.

Stand: 29. März 2022

Bild: Anntuan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir bieten Steuerberatung, Rechtsberatung und Betriebsberatung an unseren Standorten in Balingen, Hechingen und Albstadt (Ebingen), im Landkreis Zollernalbkreis. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Scharf • Hafner & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.